
Mimoun Berrissoun
Mitglied seit
2011-12-13 10:37:15
Andere Ideen des Nutzers
Pinnwand
2011-12-13 10:58:28
Hallo Mimoun, herzlich willkommen bei UniGestalten. Wir freuen uns schon auf Ihre Ideen und Kommentare zur Bereicherung des Hochschulalltags von morgen!
Änderung des Hochschulrechts: Einführung eines Gnadengesuchs bei den Rektoren und Dekanen der Fakultäten
Kurzbeschreibung:
Meine Idee ist die Einführugn eines Gnadengesuchs bei Rektoren und Dekanen der Fakultäten. Die Verankerung eines Begnadigungsrechts als Mechanismus im Hochschulrecht wäre ein humanes Rechtsinstrument, für alldiejenigen, die sich in schwierigen Situationen befinden, und ihr Studium weiterführen möchten. Die Einführung eines solchen Gnadengesuchs und damit verbundenen Gnadenbefugnis würde die Möglichkeit einer legalen Rechtsumgehung der Prüfungsordnung bei Notsituationen oder außerordentlichen Umständen und Härtefällen gewährleisten, und in ausweglose Situationen befindliche Studierenden die Möglichkeit bieten ihr Studium weiterzuführen und erfolgreich zu beenden.
Ausführliche Beschreibung:
Änderung des Hochschulrechts: §112: Einführung eines Gnadengesuchs bei den Rektoren und Dekanen der Fakultäten:
Es gibt Dinge, die scheinen klein, aber Wirkung ist groß. Diese Idee ist hoffentlich so etwas in diese Richtung.
Das Problem:
Universitäten sind auch nicht perfekt. Auftreten von Bürokratieproblemen, Willkür von einzelnen Beamten und buchstabengetreues Deuten des Hochschulrechts führen manchmal zu inhumanen und inakzeptablen Ergebnissen. Natürlich wird von vielen Seiten angestrebt, dass Universitäten nie rechtsfreie Räume bleiben. Viele Regelungen und Ordnungen ermöglichen ein Studium erst, und bilden die Spielregeln für den fairen Wettbewerb unter Studierenden. Doch was passiert wenn diese Regeln ausbleiben, oder bestimmte Bereiche nicht geregelt werden, wie das Fehlen von Ausnahmeregelungen für Sonderfälle, z.B. im Bereich der Malus-Punkte: Was macht man mit jemanden der fast alle seine Prüfungsleistungen erreicht hat, aber bei der allerletzten Prüfung die Malus-Punkte ausschöpft? Sollte so jemand bestraft werden? Hier würde ein Gnadengesuch die Lösung darstellen.
Die Lösung:
Die Verankerung eines Begnadigungsrechts als Mechanismus im Hochschulrecht wäre ein humanes Rechtsinstrument, für alldiejenigen, die sich in schwierigen Situationen befinden, und ihr Studium weiterführen möchten. Die Einführung eines solchen Gnadengesuchs und damit verbundenen Gnadenbefugnis würde die Möglichkeit einer legalen Rechtsumgehung der Prüfungsordnung bei Notsituationen oder außerordentlichen Umständen und Härtefällen gewährleisten, und in ausweglose Situationen befindliche Studierenden die Möglichkeit bieten ihr Studium weiterzuführen und erfolgreich zu beenden. Hier würde die Prüfungsordnung um ein kleines Details verändert werden, und vielen Menschen ein Ausweg geöffnet werden, die nach jahrelangem Studium, auf Grund der erreichten Malus-Punkte, nicht hätten weiterstudieren können. Außerdem ist der Student dem Prüfungsamt in den meisten Fällen vollkommen ausgesetzt. Durch diese kleine Änderung findet eine Einschränkung der Macht der Prüfungsämter zugunsten des Studierenden statt.
Selektionsmechanismus wird nicht angerührt..
Prüfungsordnungen sind von und für erfolgreiche Studenten konzipiert. Die Berücksichtigung der leistungsschwächeren Studierenden findet in den geltenden Ordnungen entweder keine oder nur geringe Berücksichtigung. Argumentiert wird mit der Selektion von leistungsschwachen und leistungsstarken Studierenden (was ja auch teilweise verständlich ist). Wenn alle eine 1 schreiben würden, oder jeder bestehen, würde kein Wettbewerb herrschen. Aber hier wird meine Idee möglicherweise falsch verstanden: Ein Gnadengesuch würde den Selektionsmechanismus nicht ausschalten, da er ja vor allem am Anfang des Studium stattfindet, und das Gnadengesuch erst im fortgeschrittenen Stadium und nur für wenige Sonderfälle relevant wird. Außerdem findet eine Selektion über die Noten, und wiederum sowieso auf dem Arbeitsmarkt statt.
Gnadengesuch: Eine Notwendigkeit im Bologna-Prozess und dem bestehenden Malus-Punktesystem
Die Änderungen durch den Bologna-Prozess machen eine Veränderung erst notwendig: denn hier geht es nicht um den Studenten, der 3-Mal die gleiche Prüfung endgültig nicht bestanden hat, und dann den Prüfungsanspruch endgültig verliert (wie es im Vordiplom war, oder jetzt u.a. im Medizinstudium der Fall ist), sondern um eine Klausur, die im Rahmen des Bachelor-Studiums möglicherweise zum ersten Mal geschrieben wird. Wenn der Betroffene an dieser Stelle die Malus-Punkte-Zahl erreicht, verliert er endgültig den Prüfungsanspruch, und darf in keiner Universität in Deutschland das gleiche Fach studieren. Alle Türen würden Ihm versperrt werden.
Gnadengesuch, und nicht Härtefallverfahren
Ich spreche mich bewusst für ein Gnadengesuch aus, und nicht für ein Härtefallverfahren, da ein Gnadengesuch einen größeren Ermessungsspielraum und Freiraum für Entscheidungen lässt. Natürlich kann durch eine geeignete Formulierung in einem Härtefallverfahren einem großen Teil der Fälle Rechnung getragen werden, da aber die Vielfalt der Fälle durch eine neue Formulierung im Hochschulrecht niemals abgedeckt werden kann, ist ein Gnadengesuch hier angemessener.
Was diese Idee nicht ist…
Diese Idee darf nicht falsch verstanden werden. Hier geht es nicht darum, dass ein Student einen mit Mühe zu erarbeitenden Titel Geschenk bekommt. Der in das Prüfungs- und Hochschulrecht eingebaute Mechanismus ist und soll kein Freifahrtschein sein. Es soll nicht zur Routine werden, dass Studenten Gnadengesuche einreichen, und so einfach durch das Studium huschen. Es geht hier um Notfälle und besondere Umstände, die schriftlich in Prüfungsordnungen keine Berücksichtigung finden, und denen geholfen werden muss.
Beispiel-Fälle:
Beispiel 1: Ein Student hat alle Leistungen in all seinen Studienjahren mit viel Mühe erfolgreich abgelegt. Es fehlt nur noch ein letzter Prüfungsschein, den er nicht besteht. Da der Druck groß ist, und somit auch die Konzentration in der Prüfung, da er ja alles „auf eine Karte setzt“ vermasselt er die Klausur, erreicht die gesamte Malus-Punktzahl und verliert den Prüfungsanspruch. Bei solch einem Sonderfall würde es bedeuten, dass 4,5 Jahre Studium für Nichts waren.
Der Student gelangt in eine "Sackgasse" und muss nach Jahren erfolgreichen Studiums, die Universität ohne erfolgreichen Abschluss verlassen. Dass er aber so viele Malus-Punkte mit sich trägt, zeugt davon, dass er nicht aufgegeben hat.
Beispiel 2: Was ist wenn jemand bei den letzten 3 Prüfungsleistungen die Malus-Punktezahl erreicht. Für solche Fälle ist auch kein Ausweg aufgezeichnet. Sie müssten genauso ohne Abschluss die Universität verlassen.
Beispiel 3: Jemand hat fast alle Malus-Punkte erreicht, geht in seine allerletzte Klausur. Da ihm aber zu dieser Transferaufgabe die Lösung einfach nicht einfällt, weil diesmal wieder eine ganz neue "Prüfungsaufgabe“ vorherrscht, und er sich nicht an den Klausuren in den Vorsemestern orientieren konnte, fällt er durch.
Beispiel 4: Der Student gehörte im Laufe seines gesamten Studiums zu der schlechteren Hälfte in den Klausuren, egal wie viel Mühe er sich gibt, und wie viel er lernt (Das gibt es unter Studenten. Auch wenn erfolgreiche Studenten sich das nicht vorstellen können.). Die Klausur wird ausnahmsweise und unerwartet schwierig, die Durchfallquote ist sehr hoch, er fällt natürlich durch. Alle seine Mühen sind vergeblich. Er kämpft mit dem Prüfungsamt, und erhält seinen Titel nicht.
Unendlich viele Fälle:
Und ich könnte hier noch einige Fälle aufzählen, für die eine Ausnahmeregelung eingeführt werden müsste.
Bei allen Gnadensuchen sollten verschiedene Besonderheiten berücksichtigt werden, vor allem
a.- Besondere familiäre oder finanzielle Situation, b.- Sprachschwierigkeiten, c.- Krankheiten, d.- Bisher erbrachte Leistungen: Jemand hat schon sehr viele Leistungen im Studium erreicht, e.-Einschätzung der Motivation des Studenten: Malus-Punkte fahrlässig verursacht? etc.
Verfahren des Gnadengesuchs:
1. Student füllt ein Formular aus mit dem Gnadengesuch und schriftlicher Erklärung, Zusätzlich: Optional: Professor an der Universität schreibt ein kurzes Statement
2. Einzelfall-Prüfung: Besondere Umstände müssen in jedem einzelnen Fall geprüft werden
3. Optional: Gespräch
4. Entscheidung durch Dekan oder Rektor, oder eigens für diesen Fall eingesetzten Ausschuss
5. Gnadengesuch wird angenommen, Gewährung eines weiteren Versuchs: oder, Beispielsweise: Erweiterung der Malus-Punkte um 10 zusätzliche Punkte
3 Schritte der Umsetzung
1. Bildung einer Kommission von Professoren und Rechtsexperten des Hochschulrechts (am besten im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz), die eine gemeinsame Stellungnahme bzgl. der Verbesserung des Hochschulrechts um dieses kleine Detail, mit Formularen und vorgefertigten Paragraphen formulieren, und „öffentlichkeitswirksam“ an alle Hochschulen und Studierendenparlamente mit der freundlichen Bitte um Umsetzung versenden
2. Verarbeitung des Details in den Prüfungsausschüssen und Ämtern der Universitäten: Einbau dieses kleinen Details und Festlegung der Zuständigkeiten (das braucht paar Stunden Sitzung, und 5 Minuten Tipparbeit) Voilá! Wir haben das Gnadengesuch
3. Evaluation der Praxis: Über die eingereichten Fälle baut sich jede Universität ihren eigenen Erfahrungsschatz auf, den sie dann mit anderen Universitäten austauschen kann
Schluss-Plädoyer: Woher mir die Idee kam:
Die Idee ist mir gekommen, als ich einem Studenten- der genau in der Lage war- vor dem Prüfungsamt schriftlich verteidigt habe, und mitlesen durfte, wie das Prüfungsamt ihm seinen Diplomtitel nach 6 Jahren Studium, mit Mühen und Last, nicht genehmigen wollte, da er die allerletzte Prüfungsleistung nicht bestanden, und somit das Maximum an Malus-Punkten erreicht hat, obwohl er sogar schon Diplomarbeit und alle anderen Leistungen fertig hatte. Seine Ohnmacht vor dem Prüfungsamt war mir bisher noch nie so bekannt. Schauen sie solch einem Einzelfall ins Gesicht und Sie wissen, wie wichtig so eine Ausnahmeregelung ist. Ich weiß nicht wie vielen Menschen diese Form der Ordnung das Leben zerstört hat. Es gibt halt langsamere und schwächere Studenten. Sollte man daher Ihnen das Leben erschweren, und ihnen einen Abschluss verwehren?
Hier hilft keine buchstabentreue Deutung des Gesetzes weiter, wie sie in der Praxis vorherrscht. Durch ein Gnadengesuch würde eine notwendige und unabdingbare Humanisierung des Prüfungsrechts durch ein kleines Detail realisiert werden. Und es würde ein großes Zeichen, für den Aufbau eines gerechten Rechtsrahmens im universitären Raum darstellen. Möglicherweise herrschen bisher ungeschriebene Gesetze an Universitäten, wie man mit solchen Fällen umgeht, -die ich für diese Idee nicht recherchieren kann. Aber durch ein Gnadengesuch würde man diese Idee zementieren, und flächendeckend an allen Universitäten einführen- gleiches Recht für alle. Zeigen Sie Mut zur Veränderung des Hochschulrechts und realisieren Sie dieses Projekt!!
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Kommentare
am 2011-12-21 15:53:34
Die Idee ist interessant, lädt meiner Ansicht nach aber auch zum Missbrauch ein, oder legt die Entscheidung über ganze Karrieren in die Hände eines Dekans. Das kann gut funktionieren, kann aber auch zu gewaltigen Aggressionen führen. Ein klar gewählter Ausschuss mit studentischer Beteiligung und Protokollführer ist meiner Ansicht nach Pflicht für die Umsetzung einer solchen Idee. Vieleicht sollte man den Begriff "Gnadengesuch" aber in "Härtefallregelung" ändern.
am 2011-12-21 22:24:10
Hallo Thomas! Danke für deine interessante Rückmeldung. 1. Missbrauch ist eigentlich ausgeschlossen: Das Gnadengesuch entscheidet nur bei Fällen,wo es aussichtslos ist. Bei der Erreichung der Maluspunkte-Zahl z.B. Das heißt, es kann nur noch besser werden. Nie schlechter für einen Kandidaten..
es ist ja nicht für andere Fälle gedacht.
2. Ach ja..Keine Angst vor dem Begriff: Gnadengesuch. Es findet sich in zahlreichen demokratischen Systemen, und ist für bestimmte Fälle vorgesehen:-)
3. Warum nicht direkt Härtefallantrag, hab ich auch oben erwähnt.
4. Das man es studentisch kontrolliert, ist ja normal. Es gibt ja überall Fachschaftsvertreter an Universitäten, die die Arbeit von Prüfungsausschüssen beobachten und die Belange der Studierenden vertreten. Das müssen wir hier in diesem Wettbewerb nicht neu erfinden:-)
am 2011-12-23 11:54:19
I couldn't agree more to your idea.I really appreciate your effort.
One thing that I would like to know is how to make the system competitive so that only deserving students should be benefited from this.
Also what are the sharp boundaries or the degree of severity of situations that a student will lye eligible for such mercy?Thanking you in advance,.
am 2012-01-09 22:50:08
Its already mentioned in my description. Thanks a lot!